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Sanierung – Bauen im Bestand

Planungsprozess bei Sanierungen und Umbauten innerhalb von Bestandsgebäuden

München, den 15.02.2018

Problemstellung

Die vorausschauende, wirtschaftliche und intelligente Nutzung von Bestandsgebäuden ist und wird auch in Zukunft eine große Herausforderung für planende Ingenieure sein. Egal ob für scheinbar einfache Eingriffe wie die Herstellung einer Öffnung in tragenden Wänden bis hin zu größeren Maßnahmen wie der Aufstockung eines Gebäudes um ein oder mehrere Stockwerke, Bestandsgebäuden benötigten tiefgreifende Überlegungen und Planungsschritte.

Je nach Qualität des Bestandes, der zur Verfügung stehenden Grundlagen sowie die Art und Größe der Maßnahme sind die Visionen und Wünsche der Bauherren meist mit mehr oder weniger Aufwand umsetzbar. Die folgenden Punkte sollen Ihnen zu vielen Ihrer Fragen Antworten geben und Ihnen aufzeigen welche Aspekte bei Sanierungen und Umbauten von Bestandsgebäuden zu beachten sind.

Grundlagen

Egal wie groß die Maßnahme letztendlich ist, Eingriffe in tragende Elemente eines Bauwerks müssen von planenden Ingenieuren im Detail betrachtet werden. Durch statische Berechnungen kann der durch die Maßnahme hervorgerufene, geänderte Lastfluss innerhalb des Gebäudes untersucht werden. Zur Gewinnung und letztendlich zur Bewertung dieser Größen, sind jedoch Angaben zum Bestand notwendig. Folgende Unterlagen sind dabei wünschenswert und unterstützen den Tragwerksplaner bei dessen Arbeit:

  • Grundrisse und Schnitte
  • Ausführungsunterlagen (z.B. Bewehrungspläne)
  • Bestandsstatiken und Positionspläne
  • Prüfunterlagen (bei prüfpflichtigen Gebäuden)

In der Praxis stellt die Beschaffung dieser Unterlagen gerade bei älteren Gebäuden bereits die erste Hürde im Planungsprozess dar. Oftmals sind nur einige wenige oder im schlimmsten Fall keinerlei Unterlagen auffindbar, wodurch Bestandsuntersuchungen in Form von Vermessungen, Baustoffprüfungen u.v.m. notwendig werden können. Ihr planender Ingenieur wird Sie durch diesen Schritt begleiten und mit Ihnen über die für die Maßnahme notwendigen Unterlagen, Informationen und möglicherweise durchzuführenden Untersuchungen sprechen.

Bestandsbewertung bei fehlenden Unterlagen

Werden die Belastungen innerhalb der tragenden Elemente durch die Sanierung bzw. den Umbau erhöht, gilt es die vorhandenen Ausnutzungen (Einwirkung/Widerstand) der Tragglieder zu bestimmen. Während die Einwirkungen auch bei fehlenden Unterlagen mit geeigneten Annahmen vergleichbar einfach zu bestimmen sind, ist die Frage nach den Materialkennwerten und den daraus resultierenden Widerstandswerte der Baustoffe häufig schwer zu beantworten. Je nach Größe der Belastung sind somit Materialentnahmen und deren Prüfung unumgänglich.

Gerade im Mauerwerksbau ist dieses Vorgehen gängige Praxis, da die Qualität der Steine und des Mörtels stark streuen und daher schwer zu beurteilen sind. Oftmals stellt der Mörtel hierbei die lastbegrenzende Einflussgröße darstellen. Mit Hilfe von Mörtelinjektionen und Sonderkonstruktionen (lastverteilende Betonelemente, Abstützungen o.ä.) können jedoch auch in solchen Fällen Lösungen gefunden werden, um die Standsicherheit Ihres Gebäudes dauerhaft sicherzustellen. Mit Hilfe frühzeitiger Bestandsuntersuchung können somit auch teure Sondermaßnahmen bereits in frühen Entwurfsphasen vorhergesagt werden. Überraschungen während der Planungsphase, die die Wirtschaftlichkeit des Projekts gefährden, können damit vorweggenommen werden.

Genehmigungspflicht und Prüfung des Bauvorhabens 

Die Genehmigungspflicht von Sanierungen und Umbauten ist jeweils bezogen auf das Projekt zu untersuchen. Folgende Auszüge sollen wichtige baurechtliche Aspekte zusammenfassen.

Nach der Bayerischen Bauordnung (Stand: August 2007) Art. 55 Abs. (1) gilt:

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in Art. 56 bis 58, 72 und 73 nichts anderes bestimmt ist.

Bezogen auf das vorgestellte Thema von Sanierungen und Umbauten sind folgende Vorhaben/ Änderungen an tragenden und nichttragenden Bauteilen nach Art. 57 (Abs. 11) verfahrensfrei:

a) nichttragende und nichtaussteifende Bauteile in baulichen
Anlagen,

b) die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden,

c) zur Errichtung einzelner Aufenthaltsräume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, im Dachgeschoss überwiegend zu Wohnzwecken genutzter Gebäude, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes nicht in genehmigungspflichtiger Weise verändert werden,

d) Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen,

e) Außenwandbekleidungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen,

f) Bedachungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung ausgenommen bei Hochhäusern

Größere Eingriffe an Bauwerken benötigen i.d.R. einen Bauantrag. Sollte es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handeln, stellt sich trotzdem die Frage der Prüfpflicht. Prüfpflicht besteht allgemein bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie bei Gebäuden der Klasse 3 wenn sich dies durch den Kriterienkatalog ergibt. Ein verfahrensfreies Bauvorhaben bedeutet somit nicht gleichzeitig, dass das Vorhaben nicht durch einen Prüfingenieur bzw. Prüfsachverständigen für Standsicherheit geprüft werden muss.

Fazit

Dieser Artikel sollte Ihnen einen kurzen Überblick über den Planungsprozess bei Sanierungen und Umbauten geben. Wie Sie sehen, sind beim Bauen im Bestand viele Aspekte zu beachten. Umso mehr Zeit in die Beschaffung von Unterlagen und Informationen zum Bestand gesteckt wird, desto mehr Geld kann in der Planung und Ausführung eingespart werden. Eigene Erfahrungen zeigen, dass es auch im Falle schlechter Bestandsqualität, viele Wege gibt Sanierungen und Umbauten und Ihre Visionen zu realisieren.

Sie haben Fragen zu diesen Thema? Stellen Sie diese gerne in dem Kommentarfeld oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

 

2021-01-31T10:32:48+01:00